Altersvorsorgedepot für Beamte: Förderung, Zulagen, Besonderheiten
Beamte, Richter und Soldaten sind beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt und bekommen dieselben Zulagen wie Angestellte: bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind und den Steuervorteil obendrauf. Hier steht, was für Beamte gleich ist, wo Pension und Besoldungsstelle eine Rolle spielen und wie viel die Förderung bei typischem Einkommen bringt.
Die kurze Antwort
Ja, Beamte dürfen ein Altersvorsorgedepot eröffnen. Mit 150 Euro im Monat holst du die volle Grundzulage von 540 Euro, dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind. Bei 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bringt der Sonderausgabenabzug rund 313 Euro Steuerersparnis zusätzlich. Ein Sonderprodukt brauchst du nicht, nur voraussichtlich eine Einwilligung zur Datenübermittlung bei deiner Besoldungsstelle.
Beamte sind förderberechtigt
Das Altersvorsorgereformgesetz nennt Beamte, Richter und Soldaten ausdrücklich als Förderberechtigte. Das ist keine Neuerung, sondern die Fortsetzung der Riester-Regel. Verbeamtete Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte, Richter und Berufssoldaten gehören dazu.
Der Grund liegt in der Versorgung: Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern bekommen später eine Pension vom Dienstherrn. Weil die Pension in den vergangenen Jahrzehnten parallel zur gesetzlichen Rente abgesenkt wurde, wurde die staatlich geförderte Zusatzvorsorge auch für Beamte geöffnet.
Die Voraussetzungen sind dieselben wie für alle anderen: ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot, mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr und Angaben zu Einkommen und Kindern gegenüber dem Anbieter. Wer förderberechtigt ist und wer nicht, steht auf der Übersichtsseite zum Altersvorsorgedepot.
Zulagen und Eigenbeitrag: alles wie bei Angestellten
Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf den Rest bis 1.800 Euro, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 Euro dazu. Wer zu Jahresbeginn unter 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro.
Ein Unterschied zu Riester fällt für Beamte besonders ins Gewicht: Die 4-Prozent-Regel ist weg. Bisher mussten Beamte 4 Prozent ihrer Vorjahresbesoldung einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Jetzt gelten feste Beträge, 150 Euro im Monat reichen für die volle Grundzulage, egal wie hoch die Besoldung ist.
Der geförderte Höchstbeitrag liegt bei 1.800 Euro im Jahr. Mehr einzahlen ist möglich, bringt aber keine zusätzliche Zulage. Alle Stufen und Beispiele stehen unter Zulagen im Altersvorsorgedepot.
| Wer | Sparrate | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anwärterin, 23, keine Kinder | 30 € / Monat | 180 € | 0 € | 180 € (plus einmalig 200 €) |
| Lehrer, zwei Kinder | 100 € / Monat | 390 € | 600 € | 990 € |
| Richterin, keine Kinder | 150 € / Monat | 540 € | 0 € | 540 € |
Der Steuervorteil bei typischem Beamteneinkommen
Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus die Zulagen kannst du als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, und erstattet die Differenz. Weil Beamtengehälter oft im mittleren bis oberen Bereich liegen, ist dieser Zusatz für viele spürbar.
Ein Beispiel ohne Kinder: Bei 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 1.800 Euro Eigenbeitrag bringt der Abzug rund 313 Euro Steuerersparnis zusätzlich zur Grundzulage. Zusammen sind das rund 853 Euro Förderung im Jahr auf 1.800 Euro Eigenbeitrag. Bei 70.000 Euro steigt der Steuervorteil auf rund 434 Euro.
Mit Kindern dreht sich das Bild. Bei zwei Kindern sind die Zulagen mit 1.140 Euro so hoch, dass der Sonderausgabenabzug bei 45.000 Euro nichts mehr obendrauf legt. Deine Zahlen rechnet der Rechner, die Mechanik erklärt die Seite Altersvorsorgedepot und Steuer.
| Zu versteuerndes Einkommen | Grundzulage | Zusätzlicher Steuervorteil | Förderung gesamt |
|---|---|---|---|
| 45.000 € | 540 € | rund 232 € | rund 772 € |
| 55.000 € | 540 € | rund 313 € | rund 853 € |
| 70.000 € | 540 € | rund 434 € | rund 974 € |
Pension, Beihilfe, Besoldungsstelle
Die Pension ändert nichts an der Förderung, wohl aber an der Rechnung im Alter. Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Pensionen fallen im Verhältnis zum letzten Gehalt meist höher aus als gesetzliche Renten, der Steuersatz im Ruhestand liegt daher oft näher am heutigen als bei Angestellten.
Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung ist für Beamte deshalb kleiner, aber nicht weg: Zulagen und Steuererstattung bekommst du heute, die Erträge wachsen jahrzehntelang ohne Abgeltungsteuer. Die Beihilfe spielt für das Depot keine Rolle, sie betrifft nur Krankheitskosten.
Eine Besonderheit liegt bei der Besoldungsstelle. Bei Riester mussten Beamte dort schriftlich einwilligen, dass die Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle übermittelt werden, sonst gab es keine Zulage. Für das Altersvorsorgedepot ist diese Einwilligung voraussichtlich weiterhin nötig. Frag beim Start nach, ob eine alte Einwilligung aus einem Riester-Vertrag noch gilt.
Welches Depot für Beamte passt
Ein Sonderprodukt gibt es nicht und du brauchst auch keines. Beamte wählen wie alle anderen zwischen drei Varianten: dem Standarddepot mit zwei ETFs und automatischer Umschichtung, dem freien Depot mit eigener ETF-Auswahl und einem Garantieprodukt. Letzteres sichert 80 oder 100 Prozent der Beiträge.
Weil die Pension eine sichere Grundlage bildet, können viele Beamte im Depot mehr Risiko tragen als Angestellte mit gleicher Sparrate. Das spricht für ein Depot ohne Garantie und mit hohem Aktienanteil, zumindest bei mehr als 15 Jahren bis zur Pensionierung. Wer sich damit nicht wohlfühlt, nimmt das Standarddepot.
dann spricht viel für Standarddepot oder freies Depot ohne Garantie. Die Pension federt Schwankungen ab.
dann reichen schon 25 Euro im Monat für die volle Kinderzulage je Kind. Die Zulagenquote ist dann höher als bei jeder Sparrate ohne Kinder.
dann prüfe den Übertrag ab 2027. Die Förderung bleibt, die Garantie geht verloren. Details unter Riester übertragen.
dann ist der Vorteil kleiner, weil die Erträge weniger Zeit haben. Zulagen und Steuervorteil gibt es trotzdem bis zum Auszahlungsbeginn.
Häufige Fragen
Dürfen Beamte ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ja. Beamte, Richter und Soldaten gehören ausdrücklich zum Kreis der Förderberechtigten, so wie schon bei der Riester-Rente. Sie bekommen dieselben Zulagen und denselben Sonderausgabenabzug wie Angestellte.
Gibt es ein spezielles Altersvorsorgedepot für Beamte?
Nein, und es ist auch keines nötig. Das Altersvorsorgedepot ist für alle Förderberechtigten gleich aufgebaut. Du wählst wie jeder andere zwischen Standarddepot, freiem Depot und Garantieprodukt.
Muss ich bei meiner Besoldungsstelle etwas erledigen?
Bei Riester mussten Beamte gegenüber ihrer Besoldungsstelle in die Übermittlung ihrer Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle einwilligen. Für das Altersvorsorgedepot ist das voraussichtlich weiterhin so. Frag zum Start bei deiner Besoldungsstelle nach, ob eine Einwilligung vorliegt oder nötig ist.
Wie hoch ist der Steuervorteil für Beamte?
Das hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Bei 55.000 Euro und 1.800 Euro Eigenbeitrag bringt der Sonderausgabenabzug rund 313 Euro zusätzlich zur Grundzulage von 540 Euro. Bei 70.000 Euro sind es rund 434 Euro. Mit Kindern sind die Zulagen oft schon höher als die Steuerersparnis.
Lohnt sich das Depot trotz Pension?
Die Pension ersetzt die gesetzliche Rente, nicht die private Vorsorge. Die Förderung von bis zu 540 Euro Grundzulage plus Steuervorteil gilt unabhängig davon, wie hoch deine Pension später ausfällt. Ein höherer Steuersatz im Ruhestand schmälert den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung, hebt ihn aber nicht auf.
Kann ich meinen Riester-Vertrag als Beamter übertragen?
Ja, ab 2027 ohne Rückzahlung der Förderung, nach denselben Regeln wie für Angestellte. Die Beitragsgarantie des alten Vertrags geht dabei verloren. Alternativ läuft der alte Vertrag nach altem Recht weiter.